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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stärkenstelle

Inhalt:

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Stärkenstelle

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung und den Kauf von Waren auf Stärkenstelle

C. Schlussbestimmungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Stärkenstelle

“Stärkenstelle” bezeichnet den vertragsgegenständlichen Dienst und/oder das Unternehmen Performance Development Center GmbH.

A.1 Präambel

Mit der Anmeldung als Nutzer bei Stärkenstelle akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Stärkenstelle (im Folgenden die “AGB” genannt). Stärkenstelle betreibt unter verschiedenen Top-Level-Domains (Stärkenstelle.com, Stärkenstelle.de etc.) sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains die Dienste von Stärkenstelle. Alle Websites, auf denen Stärkenstelle die Dienste von Stärkenstelle zur Verfügung stellt, werden im Folgenden insgesamt die “Stärkenstelle-Websites” genannt. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Stärkenstelle, unabhängig davon, auf welcher der Stärkenstelle -Websites sich der Nutzer registriert oder einloggt. Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung der Dienste von Stärkenstelle mit der Performance Development Center GmbH, Egelseestr. 4, 86157 Augsburg. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der Performance Development Center GmbH können dem Impressum entnommen werden. Das Angebot der Dienste von Stärkenstelle richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Der Nutzer kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von jeder der Stärkenstelle -Websites erreichbaren Link “AGB” aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

A.2. Gegenstand

A.2.1
an: a) ein limitiertes, unentgeltliches, virtuelles Trainingszentrum für Einzelpersonen (die Mitgliedschaft im unentgeltlichen virtuellen Trainingszentrum für Einzelpersonen wird im Folgenden “unentgeltliche Mitgliedschaft” genannt) b) ein entgeltliches virtuelles Trainingszentrum zur persönlichen Karriereoptimierung für Einzelpersonen (die Mitgliedschaft im entgeltlichen virtuellen Trainingszentrum für Einzelpersonen wird im Folgenden “Stärkensteller- Mitgliedschaft” genannt). c) ein entgeltliches virtuelles Trainingszentrum zur Leistungsoptimierung von Gruppen, Mannschaften und Teams für Trainer und Führungskräfte (die Mitgliedschaft im entgeltlichen virtuellen Trainingszentrum für Trainer und Führungskräfte wird im Folgenden “Erfolgstrainer- Mitgliedschaft” genannt). Der entgeltliche Bereich (Stärkensteller- und Erfolgstrainer-Mitgliedschaft) wird in der Folge als “Profi-Bereich” bezeichnet.

A.2.2
Einzelheiten zu den Entgelten der Stärkensteller- und Erfolgstrainer-Mitgliedschaft sind auf den Stärkenstelle -Websites im Bereich “Leistungen” geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend. Die Entgelte für die Stärkensteller- und Erfolgstrainer-Mitgliedschaft sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Der Nutzer kann sie mittels der dort angebotenen Debitverfahren, insbesondere der akzeptierten Kreditkarten, oder mittels der dort angebotenen Onlinezahlungsverfahren begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Nutzer alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Stärkenstelle kann den Nutzern die Rechnungen über die Entgelte der Stärkensteller- und Erfolgstrainer-Mitgliedschaft per E-Mail übermitteln. Stärkenstelle wird sie zudem im Stärkensteller- und Erfolgstrainer- Bereich für die Dauer von einem (1) Jahr ab Rechnungsdatum zum Download bereithalten.

A.2.3
Jegliche Nutzung der auf den Stärkenstelle -Websites angebotenen Dienste und Inhalte mit Ausnahme der von Stärkenstelle bereitgestellten Möglichkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Stärkenstelle.

A.2.4
Stärkenstelle stellt die vom Stärkensteller bereitgestellten Daten und/oder Informationen dem eindeutig definierten Erfolgstrainer ausschließlich nach der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des jeweiligen Stärkenstellers zur Verfügung, soweit diese Daten und/oder Informationen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen. Stärkenstelle ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung von den Stärkenstelle -Websites zu entfernen. Daten und/oder Informationen zu statistischen Auswertungen werden anonymisiert also ohne jeglichen Bezug auf Namen und Personen genutzt.

A.2.5
Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Stärkenstelle -Websites technisch nicht zu realisieren ist. Stärkenstelle bemüht sich jedoch, die Stärkenstelle -Websites möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Stärkenstelle stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf den Stärkenstelle -Websites führen.

A.2.6
Stärkenstelle bietet dem Nutzer lediglich eine Plattform an, zur Karriereplanung des Nutzers oder von Teams und Mannschaften und stellt hierfür nur solche technischen Applikationen bereit, die ein generelles Planungsfundament für den Nutzer bietet. Stärkenstelle beteiligt sich inhaltlich nicht an der Richtigkeit der Angaben der Nutzer und übernimmt keine Verantwortung für die Wirksamkeit der durch die Stärkenstelle ausgesprochenen Empfehlungen.

A.2.7
Partnerangebote des Profibereiches sind, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, nur für Stärkensteller-und Erfolgstrainer-Mitglieder erhältlich bzw. für von Stärkenstelle frei definierbare Gruppen von Mitgliedern. Stärkenstelle wird bei den mit den Partnern geschlossenen Verträgen nur als Vermittler tätig. Für diese Partnerangebote gelten die AGB und Datenschutzerklärungen der jeweiligen Partnerunternehmen, die selbst die komplette Buchungsabwicklung durchführen und auch Vertrags- und Ansprechpartner der Nutzer sind.

A.2.8
Sollte das Entgelt für die Nutzung der Stärkenstellendienste von einem Sponsor für den einzelnen Stärkensteller übernommen werden, ist für diesen die Nutzung der gesponserten Dienste von Stärkenstelle kostenfrei. Auf kostenpflichtige Dienstleistungen von Stärkenstelle wird ein gesponserter Stärkensteller im Vorfeld separat und ausdrücklich hingewiesen. Erst nach dessen Bestätigung der Kenntnisnahme und Beauftragung in Art, Umfang und Kosten wird dieser Dienst für ihn freigeschaltet.

A.3 Registrierung, Zusicherungen bei der Registrierung

A.3.1
Der Nutzer hat sich vor Inanspruchnahme der Dienste der Stärkenstelle -Websites zu registrieren.

A.3.2
Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, Stärkenstelle-Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen.

A.3.3
Der Nutzer sichert zu, dass er zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist.

A.3.4
Bei der Anmeldung wählt der Nutzer ein Passwort. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Stärkenstelle wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und den Nutzer zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.

A.3.5
Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Dienste der Stärkenstelle -Websites ab. Stärkenstelle nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzers für die Dienste der Stärkenstelle -Websites an. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und Stärkenstelle zustande.

A.3.6
Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerprofil anlegen.

A.3.7
Stärkenstelle kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf den Stärkenstelle -Websites angemeldeter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer vorgibt zu sein. Stärkenstelle leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers. Jedes Erfolgstrainer-Mitglied hat sich daher selbst von der Identität des entsprechenden Stärkenstellers in seiner Gruppe (Mannschaft, Team) und jeder Stärkensteller im Falle der Zugehörigkeit zu einer Gruppe (Mannschaft, Team) von der Identität des entsprechenden Erfolgstrainer-Mitgliedes zu überzeugen.

A.4 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern sich der Nutzer bei Stärkenstelle zu einem Zweck registriert, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten für ihn als Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch) die folgenden Bestimmungen:

A.4.1
Widerrufsrecht Der Nutzer kann die Registrierung für die unentgeltliche oder für die Stärkensteller- und Erfolgstrainer-Mitgliedschaft innerhalb von zwei (2) Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach der Freischaltung der Mitgliedschaft durch Stärkenstelle, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Der Nutzer kann ferner die Registrierung für die Stärkensteller- oder Erfolgstrainer- Mitgliedschaft innerhalb von zwei (2) Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen, nachdem er von einer unentgeltlichen Mitgliedschaft zum Profi-Bereich gewechselt ist. Die Frist beginnt nach der Freischaltung der Stärkensteller- oder Erfolgstrainer-Mitgliedschaft durch Stärkenstelle, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt in jedem der vorstehenden Fälle die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann in jedem der vorstehenden Fälle per Post an die Performance Development Center GmbH, Egelseestr. 4, 86157 Augsburg, gesandt werden. Der Widerruf kann auch über das auf den Stärkenstelle -Websites von jeder Seite aus erreichbare Kontaktformular oder per Fax oder E-Mail an Stärkenstelle übermittelt werden. Faxnummer und E-Mail-Adresse von Stärkenstelle werden dem Nutzer nach seiner Registrierung per E-Mail übersandt und sind zudem auf allen Stärkenstelle-Websites unter Kontakt zu finden. Die Kündigungsrechte des Nutzers aus Ziffer 6 bleiben von dem Widerrufsrecht des Nutzers gemäß dieser Ziffer 3 unberührt.

A.4.2
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt gemäß § 312d Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist gemäß Ziffer 3.1, wenn Stärkenstelle mit der Ausführung der Dienstleistungen von Stärkenstelle, für die sich der Nutzer registriert hat, mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers begonnen hat oder wenn der Nutzer die Ausführung der Dienstleistungen von Stärkenstelle, für die sich der Nutzer registriert hat, selbst veranlasst hat (z. B. indem der Nutzer Dienstleistungen von Stärkenstelle in Anspruch genommen hat, die Stärkenstelle dem Nutzer im Rahmen der vom Nutzer bei der Registrierung gewählten Mitgliedschaft bereitstellt).

A.4.3
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangenen Leistungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand an Stärkenstelle zurückgewähren, muss er Stärkenstelle insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.

A.5 Pflichten des Nutzers

A.5.1
Der Nutzer ist verpflichtet,

A.5.1.1 ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben in seinen Benutzerdaten zu verwenden,

A.5.1.2 nur Tests durchzuführen und an Umfragen teilzunehmen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden,

A.5.1.3 bei der Nutzung der Inhalte und Dienste auf den Stärkenstelle-Websites die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist dem Nutzer insbesondere untersagt, verleumderische oder bewusst irreführende Ergebnisse bei Tests und Umfragen einzustellen,

A.5.1.4 die folgenden belästigenden Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten: Versendung von Kettenbriefen, Versendung identischer privater Nachrichten an mehrere Nutzer gleichzeitig, Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing) oder anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation (explizit oder implizit).

A.5.2
Folgende Handlungen sind dem Nutzer untersagt: Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Stärkenstelle-Websites. Der Nutzer darf jedoch die Schnittstellen oder Software nutzen, die ihm im Rahmen der auf den Stärkenstelle-Websites angebotenen Dienste von Stärkenstelle zur Verfügung gestellt werden. Blockieren, überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der Stärkenstelle-Websites erforderlich ist. Das Kopieren im Wege von “Robot/Crawler”-Suchmaschinen-Technologien ist z. B. nicht erforderlich für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der Stärkenstelle-Websites und daher ausdrücklich untersagt. Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der Stärkenstelle-Websites oder von anderen Nutzern, jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der Stärkenstelle -Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten.

A.6 Änderungen der Dienste auf den Stärkenstelle-Websites

Stärkenstelle behält sich vor, die auf den Stärkenstelle-Websites angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.

A.7 Beendigung des Vertrags, Rückzahlung von im Voraus bezahlten Entgelten

A.7.1
Der Nutzer kann die unentgeltliche Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann mit dem auf den Stärkenstelle-Websites von jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular vorgenommen werden. Bei der Kündigung sind der Benutzername und eine auf den Stärkenstelle-Websites registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.

A.7.2
Der Nutzer und Stärkenstelle können die Stärkensteller- und Erfolgstrainer-Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums kündigen. Die Kündigung kann mit dem auf den Stärkenstelle-Websites von jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular vorgenommen werden oder per Telefax oder Brief an Stärkenstelle bzw. den Nutzer. Bei der Kündigung sind der Benutzername und die auf den Stärkenstelle-Websites registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben. Nach der Kündigung der Stärkensteller- oder Erfolgstrainer-Mitgliedschaft durch den Nutzer bleibt dem Nutzer die unentgeltliche Mitgliedschaft bis zu ihrer Beendigung erhalten. Die Regelungen in Ziffer 7.2 lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt.

A.7.3
Ein wichtiger Grund für Stärkenstelle liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für Stärkenstelle unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von Stärkenstelle und des Nutzers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse: Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer, Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere aus Ziffer 2 und 4 dieser AGB, der Ruf der auf den Stärkenstelle-Websites angebotenen Dienste wird durch die Präsenz des Nutzers erheblich beeinträchtigt (z. B. wenn sich nach Registrierung des Nutzers herausstellt, dass der Nutzer wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt ist und anderen Nutzern diese Verurteilung bekannt ist); der Nutzer wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften - oder deren Methoden oder Aktivitäten -, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden; der Nutzer schädigt einen oder mehrere andere Nutzer oder der Nutzer ist Mitglied einer Sekte oder einer in Deutschland umstrittenen Glaubensgemeinschaft.

A.7.4
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Ziffer 7.3 kann Stärkenstelle unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 7.3 auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen: Löschung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat, Ausspruch einer Abmahnung oder Sperrung des Zugangs zu den Diensten der Stärkenstelle-Websites.

A.7.5
In folgenden Fällen ist der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen: Stärkenstelle kündigt den Vertrag gemäß Ziffer 7.3 aus wichtigem Grund, Stärkenstelle sperrt den Zugang des Nutzers gemäß Ziffer 7.4 oder der Nutzer kündigt den Vertrag; der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Nutzer aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von Stärkenstelle stammt.

A.8. Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen der Nutzer

A.8.1
Stärkenstelle übernimmt keine Verantwortung für die von den Nutzern der Stärkenstelle-Websites bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Stärkenstelle gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

A.8.2
Soweit der Nutzer eine gesetzes- oder vertragswidrige Benutzung der Stärkenstelle-Websites bemerkt, kann er diese mit dem auf den Stärkenstelle-Websites von jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular melden.

A.9 Kundendienst/Support

Der Kunde kann Fragen und Erklärungen zu seinem Vertrag mit Stärkenstelle oder zu den Diensten von Stärkenstelle über das auf den Stärkenstelle-Websites von jeder Seite aus erreichbare Kontaktformular oder per Fax oder Brief übermitteln.  

A.10 Haftung von Stärkenstelle

Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen Stärkenstelle (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Stärkenstelle gedeckt sind und der Versicherer an Stärkenstelle gezahlt hat. Stärkenstelle verpflichtet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung aufrechtzuerhalten. Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

A.11 Freistellung

A.11.1
Der Nutzer stellt Stärkenstelle von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen Stärkenstelle wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer auf den Stärkenstelle-Websites eingestellten Inhalte geltend machen. Der Nutzer stellt Stärkenstelle ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen Stärkenstelle wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der Stärkenstelle-Websites durch den Nutzer geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle Stärkenstelle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Stärkenstelle bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Nutzers gelten nicht, soweit der Nutzer die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

A.11.2
Werden durch die Inhalte des Nutzers Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer Stärkenstelle nach Wahl von Stärkenstelle auf eigene Kosten des Nutzers das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste der Stärkenstelle-Websites durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch Stärkenstelle sofort einstellen.

A.12 Datenschutz

Stärkenstelle ist sich bewusst, dass den Nutzern ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die die Nutzer an Stärkenstelle übermitteln, äußerst wichtig ist. Stärkenstelle beachtet daher alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht). Stärkenstelle wird die personenbezogenen Daten der Nutzer insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten der Nutzer sind in den Datenschutzbestimmungen von Stärkenstelle geregelt, die von jeder der Stärkenstelle-Websites aus erreichbar sind.

A.13 Rechte an Inhalten

Der Nutzer räumt Stärkenstelle mit dem Einstellen seiner Daten und Ergebnisse ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht zu statistischen Zwecken ein, wobei wie in den Datenschutzbestimmungen von Stärkenstelle geregelt alle Daten anonymisiert, ohne die Möglichkeit Rückschlüsse auf Personen zuzulassen, bearbeitet werden. Stärkenstelle ist zu jeglicher Art der Verwertung der Forschungsergebnisse anhand der durch die Nutzer eingestellten Daten und Informationen, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung der Ergebnisse auf dem Stärkenstelle- Websites als auch auf den Webseiten ihrer Kooperationspartner sowie zur sonstigen Vermarktung, berechtigt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Beiträge oder deren Inhalte (Forschungsergebnisse) von Stärkenstelle oder Informationen von Nutzern in anderen in jedweder Form ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Stärkenstelle nicht gestattet. Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von Inhalten der Stärkenstelle bzw. Dritter ist, ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet.

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung und den Kauf von Waren auf Stärkenstelle

B.1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Performance Development Center GmbH (nachfolgend “Stärkenstelle”) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Stärkenstelle nicht an, es sei denn, Stärkenstelle hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Stärkenstelle ist in diesem Fall der Handelsname für Performance Development Center GmbH.

B.2 Vertragsschluss

Eine Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn ein Besteller eine Bestellung bei Stärkenstelle aufgibt, schickt Stärkenstelle dem Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Stärkenstelle bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Bestellers dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass die Bestellung bei Stärkenstelle eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Stärkenstelle das bestellte Produkt an den Besteller versendet und den Versand an diesen mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die Performance Development Center GmbH. Stärkenstelle bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.

B.3 Widerrufsrecht, Ausschluss des Widerrufs

B.3.1
Widerrufsrecht Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an: Performance Development Center GmbH, Egelseestr. 4 86157 Augsburg Der Widerruf in Textform: Der Widerruf kann in jedem der vorstehenden Fälle per Post an die Performance Development Center GmbH, Egelseestr. 4, 86157 Augsburg, gesandt werden. Der Widerruf kann auch über das auf den Stärkenstelle-Websites von jeder Seite aus erreichbare Kontaktformular oder per Fax oder E-Mail an Stärkenstelle übermittelt werden. Faxnummer und E-Mail-Adresse von Stärkenstelle werden dem Besteller nach seiner Bestellung per E-Mail übersandt und sind zudem auf allen Stärkenstelle-Websites unter Kontakt zu finden.

B.3.2
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Kann der Besteller Stärkenstelle die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Besteller Stärkenstelle insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware mängelfrei der bestellten entspricht.

B.3.3
Ausschluss des Widerrufs Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

B.4 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von Stärkenstelle an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Falls Stärkenstelle ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von Stärkenstelle seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Stärkenstelle dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

B.5 Fälligkeit und Zahlung

Der Gesamtbetrag der Bestellung ist mit Rechnungsstellung unverzüglich und im Voraus zur Zahlung fällig. Der Besteller kann den fälligen Betrag mittels der auf Stärkenstelle angebotenen Debitverfahren, insbesondere der akzeptierten Kreditkarten, oder mittels der dort angebotenen Onlinezahlungsverfahren begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Besteller alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Stärkenstelle kann den Bestellern die Rechnungen über die Entgelte für die entsprechende Bestellung per E-Mail übermitteln. Stärkenstelle wird die Rechnungen für die Dauer von einem (1) Jahr ab Rechnungsdatum zum Download bereithalten. Erfolgt keine fristgemäße Bezahlung, ist der Vertragsgegenstand, in dem Falle die gesamte Bestellung, bindend. Stärkenstelle ist allerdings nicht verpflichtet vor der Bezahlung des Gesamtbetrages die zugesagte Lieferung auszuführen.

B.6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Stärkenstelle unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

B.7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Stärkenstelle.

B.8 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Stärkenstelle haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Stärkenstelle nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung von Stärkenstelle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sofern Stärkenstelle fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Stärkenstelle auf Kosten von Stärkenstelle zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Stärkenstelle behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.

B.9 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen unserer Besteller

Stärkenstelle ist sich bewusst, dass den Bestellern ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die die Besteller an Stärkenstelle übermitteln, äußerst wichtig ist. Stärkenstelle beachtet daher alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht). Stärkenstelle wird die personenbezogenen Daten der Besteller insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten der Besteller sind in den Datenschutzbestimmungen von Stärkenstelle geregelt, die von jeder der Stärkenstelle-Websites aus erreichbar sind.

C. Schlussbestimmungen

C.1
Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

C.2
Stärkenstelle behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer und Besteller nicht zumutbar. Stärkenstelle wird den Nutzer und Besteller über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer und/oder Besteller der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer und/oder Besteller angenommen. Stärkenstelle wird den Nutzer und/oder Besteller in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

C.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Nutzer und Besteller alle Erklärungen an Stärkenstelle per E-Mail mit dem von jeder der Stärkenstelle-Websites aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an Stärkenstelle übermitteln. Stärkenstelle kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer oder Besteller per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Nutzer oder Besteller als aktuelle Kontaktdaten in seinem Nutzerkonto angegeben hat.

C.4
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.

C.5
Erfüllungsort ist der Sitz von Stärkenstelle.

C.6
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Stärkenstelle.

C.7
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

 

 

 

 



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Ralph Warnatz
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